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Hilfe für pflegende Angehörige

 

Kurzzeit-, Ersatz- oder Verhinderungspflege

Was passiert, wenn ein pflegender Angehöriger für eine bestimmte Zeit ausfällt sei es aus Krankheit oder weil er in den Urlaub fahren möchte? Für diese Zeit ist eine Kurzzeitpflege, Ersatz- oder Verhinderungspflege eine hilfreiche Option. Was sind die Unterschiede?

Kurzzeitpflege

Wenn die pflegebedürftige Person  eine bestimmte Zeit nicht zuhause  versorgt werden kann, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt bedarf es einer vollstationären Pflege. Die Kurzzeitpflege ist auf 56 Tage im Jahr beschränkt . Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse die Kosten.

 

Ersatz- oder Verhinderungspflege

Man spricht von Ersatz- oder Verhinderungspflege, wenn die normalerweise tätige Pflegeperson  ausfällt und die Pflege von einer anderen Pflegeperson durchgeführt werden muss. Dies kann auch stundenweise übernommen werden.  Gründe dafür können sein:

– die Wohnung des Pflegebedürftigen muss renoviert werden

– die Pflegeperson in den Urlaub fährt oder aus eigenen gesundheitlichen Gründen ausfällt.

– eine Zeit überbrückt werden muss, bis ein Heimplatz gefunden wird.

– die Pflegeperson nimmt einen Termin beim Arzt, Friseur etc. wahr.

– die Pflegeperson  nimmt für eine bestimmte Zeit Nachmittags an einem Seminar teil

Die Ersatz- oder Verhinderungspflege wird für einen Zeitraum von max. sechs Wochen im Kalenderjahr von den Pflegekassen übernommen. Diese kann aber auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Wenn ein pflegender Angehöriger eines Demenzkranken zum Beispiel mal ins Kino oder Theater möchte und in dieser Zeit nicht für die Pflege aufkommen können übernehmen Ersatzkräfte  stundenweise die Versorgung. Hier sollte man sich mit der Pflegekasse in Verbindung setzen um zu erfragen wie dies abgerechnet wird.