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Pflegegrad beantragen – so geht’s

Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Wenn Sie oder ein Angehöriger eine Verschlechterung  der allgemeinen Verfassung feststellen oder wenn immer mehr  Hilfe benötigt wird, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse.

Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dieser kann telefonisch, aber am besten schriftlich beantragt werden. Oft wird Ihnen von der Pflegekasse ein Pflegetagebuch zugeschickt, was Sie ausfüllen sollen. Nach Eingang Ihres Antrags bei der Pflegekasse wird ein Besuch des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) organisiert. Bereiten Sie sich  bzw. ihren pflegebedürftigen Angehörigen auf diesen Besuch vor. Es ist sinnvoll, wenn eine kompetente Person , die von der Situation des Pflegebedürftigen weiß, bei dem Besuch des MDK anwesend ist. Erzählen Sie so genau wie Möglich von der Situation des Pflegebedürftigen und legen Sie das Pflegetagebuch vor.

Ca. 4 – 6 Wochen nach der Prüfung durch den MDK bekommen Sie die Zuteilung in einen Pflegegrad. Die Pflegeleistungen werden ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend bezahlt.

Wenn Sie meinen, dass Sie oder Ihr Angehöriger zu Unrecht einem Pflegegrad zugewiesen wurden und Sie eigentlich mehr Leistungen benötigen, können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Entscheidung der Pflegekasse beim MDK Widerspruch einlegen. Die Begründung dafür sollte so detailliert und konkret wie möglich sein.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und Vorbereitung der Prüfung des MDK.