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Pflegegrade – die neuen Pflegestufen 2017

Pflegegrade statt Pflegestufen

Ab  Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade anstatt drei Pflegestufen. Mit diesem Konzept werden nicht nur körperliche, sondern auch psychische und geistige Einschränkungen vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse bewertet. Bisher wurde hauptsächlich die körperlichen Einschränkungen berücksichtigt. Das bedeutet gerade für demente Patienten eine Verbesserung.  Dafür wird der Selbständigkeitsgrad in folgenden Bereichen gemessen:

Beweglichkeit, geistige und sprachliche Fähigkeiten, Verhaltensweisen und Psyche, Selbstversorgung, eigenständige Medikamenten- Einnahme sowie Alltagsgestaltung.

Pflegegrade:

Pflegegrad 1             geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2            Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3           Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4          Schwerste  Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5          Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

Wie erhalten Pflegebedürftige einen Pflegegrad?

Wer bereits eine Pflegestufe hat, wird nicht erneut begutachtet, sondern wird automatisch eingestuft und rückt sogar einen  Pflegegrad auf . Wer also bis jetzt die Pflegestufe 2 hatte bekommt jetzt Pflegegrad 3.

Wer im Jahr 2017 erstmals einen Antrag auf Pflegeleistung bei seiner Krankenkasse stellt, wird nach dem neuen Prüfverfahren persönlich durch den Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet. Dieser wird dann der Pflegekasse einen Pflegegrad empfehlen. Letztlich entscheidet die Pflegekasse des Antragstellers die Genehmigung eines Pflegegrades und der damit verbundenen Pflegeleistungen.

Worauf kommt es  bei dem Besuch des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) an?

Der MDK macht sich vor Ort ein Bild über den Pflegebedarf, um einen Pflegegrad zu bestimmen. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich auf diesen Termin vorbereiten. Je konkreter Sie antworten , desto besser. Notieren Sie ein bis zwei Wochen vorher die Pflegetätigkeiten und ihre Dauer. Haben Sie einen Pflegedienst , legen Sie die Pflegedokumentation bereit sowie Berichte vom Arzt und eine Liste der Medikamente die eingenommen werden.

Betroffene empfinden den Besuch vom MDK oft als Prüfung und wollen deshalb oft so fit wie möglich wirken. Dadurch kann die Einschätzung verfälscht werden. Greifen Sie ein, wenn der Betroffene den Fehler macht, besonders fit wirken zu wollen. In einem Einzelgespräch mit dem MDK können Sie die realistische Situation erklären, ohne dass sich der Betroffene  bevormundet oder vorgeführt fühlt.